Der Förderbedarf wird durch die Fachlehrkraft z.B. auf den pädagogischen Konferenzen und den Zeugniskonferenzen festgestellt. Die Eltern werden über diesen Bedarf umgehend informiert und die Schülerin bzw. der Schüler zur Teilnahme am schulischen Förderunterricht verpflichtet, sofern es ein entsprechendes Angebot gibt. Die Erziehungsberechtigen bestätigen auf dem erhaltenen Schreiben die Kenntnisnahme des Förderbedarfs. Sie können dort auch entscheiden, dass ihr Kind nicht mehr am Förderunterricht der Schule teilnehmen soll.
Stellt die entsprechende Fachlehrkraft fest, dass sich die Leistungen soweit gebessert haben, dass kein weiterer Förderbedarf besteht, so werden die Erziehungsberechtigten darüber informiert und können entscheiden, ob ihr Kind weiterhin am Förderunterricht teilnehmen soll.
Der Förderunterricht findet immer in der 7. Stunde statt. Der genaue Termin ist zusammen mit dem Raum und der unterrichtenden Lehrkraft auf dem Elternanschreiben angegeben.