In der Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien – SAVOGym) vom 21. Juni 2019 sind die Versetzungsmodalitäten geregelt.
In § 7 für die Orientierungsstufe, in den § 8 - § 16 für die Mittelstufe.
In den Bereichen Orientierungsstufe und Mittelstufe finden Sie die für die jeweilige Stufe relevanten Versetzungsregelungen. Es finden sich Antworten auf Fragen wie zum Beispiel:
- Wann ist eine Schülerin bzw. ein Schüler versetzt?
- Wann steigt eine Schülerin bzw. ein Schüler auf?
- Welche Konsequenzen hat ein Aufstieg mit Vorbehalt?
- Wann muss eine Schülerin bzw. ein Schüler wiederholen, d. h. um eine Jahrgangsstufe zurücktreten?
- Kann eine Schülerin bzw. ein Schüler freiwillig wiederholen, d. h. um eine Jahrgangsstufe zurücktreten?
Die Versetzungsordnung können Sie nachlesen unter:
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