Häufig werde ich gefragt, ab wie vielen Vieren oder Fünfen die Versetzung gefährdet sei, deshalb hier eine kurze Zusammenfassung der Versetzungsordnung:

Die 5. Klasse der Orientierungsstufe dient der Ein- und Umgewöhnung. Am Ende von Klasse 5 steigen deshalb alle Schüler auf – unabhängig von den Noten. Wenn die Klassenkonferenz Bedenken hat, ob das Lernpensum auf Dauer bewältigt werden kann, wird natürlich dennoch ein entsprechender Ratschlag erteilt, denn Schulerfolg drückt sich nicht nur in Noten, sondern auch im Wohlbefinden des Kindes aus.

Am Ende von Klasse 6 darf dann maximal eine Fünf auf dem Zeugnis stehen und natürlich keine Sechs. Bei mehr als einer mangelhaften Leistung erfolgt automatisch die Schrägversetzung auf die Gemeinschaftsschule. Gibt es eine 5 in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathe oder Englisch), muss diese innerhalb dieser Fächergruppe so ausgeglichen werden, dass sich in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch mindestens ein Notendurchschnitt von 4,0 ergibt.

Die Zeugniskonferenzen finden einmal pro Halbjahr statt, im März und im November gibt es zusätzlich pädagogische Konferenzen, auf denen die Gesamtentwicklung des Kindes in den Blick genommen wird, so dass Sie als Elternteil rechtzeitig über Probleme informiert werden.

 

Die Versetzungsordnung nachlesen können Sie unter §7 der:

Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) vom 21. Juni 2019

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