Stand: 16.11.2023

 

Was verstehen wir am STG unter mehrtägigen Schulausflügen?

  • Klassenfahrten und Klassen übergreifende Fahrten
  • Studienfahrten
  • Schulpartnerschaftsbegegnungen

 

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

  • Runderlass des Ministeriums mit dem Titel "Lernen am anderen Ort“ - III 422 vom 19.05.2006 (in NBl.MBF. Schl.-H. 2006, S. 167 -169)
  • Leitfaden zum „Lernen am anderen Ort“ (2008 vom Bildungsministerium Schleswig-Holstein und der Unfallkasse Nord aktualisiert)
  • Informationen des Landes Schleswig-Holstein: Lernen am anderen Ort

Alle rechtlichen Informationen finden sich auf den Seiten des Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein.

 

Wer nimmt an den Fahrten teil?

  • Schulfahrten entsprechen dem Bildungsauftrag des Landes Schleswig-Holstein. Es wird ausdrücklich auf die Bedeutung des erweiterten Unterrichts durch die Einbeziehung zusätzlicher Lernorte außerhalb des Schulgeländes hingewiesen, um in besonderer Weise ein handlungsorientiertes und lebensweltnahes Lernen der Schüler*innen zu ermöglichen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme an Schulfahrten verpflichtet. (§11 Schulgesetz, 2014; „Lernen am anderen Ort“- Runderlass vom 19. Mai 2006, Pkt. 3)
  • Die Teilnahme an der Latein- und Französischfahrten ist ebenso wie die Teilnahme an Schulpartnerschaftsbegegnungen freiwillig.

 

Was ist hinsichtlich der Kosten zu beachten?

  • Die Kostenobergrenzen für Schulfahrten sind durch die Schulkonferenz abgestimmt und in der folgenden Tabelle aufgeführt. Keine Schülerin und kein Schüler darf aus Kostengründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Im Einzelfall können bei den zuständigen Ämtern Unterstützungsanträge gestellt werden. Zudem sind die verfügbaren Haushaltsmittel des Landes Schleswig-Holstein für die Reisekostenerstattung der Lehrkräfte zu berücksichtigen.
  • Die jeweiligen Kostenobergrenzen schließen alle anfallenden Kosten für Transfer, öffentliche Nahverkehrs-Tickets, Unterkunft, Verpflegung (Vollpension bei Klassenfahrten; Halbpension bei Studienfahrten und der Latein- bzw. Französischfahrt), Versicherung und Eintrittspreise ein. Nicht enthalten sind Taschengeld und Kosten für besondere Aktivitäten.
  • Bei Schulpartnerschaftsbegegnungen sind die Schülerinnen und Schüler in der Regel in Familien untergebracht, weswegen vor Ort meist keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung anfallen.

 

Wer ist für Planung und Ausgestaltung verantwortlich?

  • Eine Klassenfahrt wird in der Regel von der Klassenlehrkraft geplant, geleitet und von mindestens einer weiteren Lehrkraft begleitet. Bei der Planung der Schulausflüge sind die von der Schulleitung festgelegten Zeiträume zu berücksichtigen.
  • Bei den Klassenfahrten der Sekundarstufe 1 geht es vornehmlich um die Förderung des Zusammenhalts der Klasse, der Teamfähigkeit und die Ausbildung sozialer Fähigkeiten.
  • In der Orientierungsstufe steht das Naturerleben, das Kennenlernen und das Ankommen in der neuen Klasse der neuen Schule im Vordergrund. Die Fahrt findet in Schleswig-Holstein statt und hat i.d.R. das ADS Schullandheim in Rantum (Sylt) als Ziel.
  • In der Mittelstufe geht es um das Austesten von Grenzen, den Zusammenhalt in der Klasse und um Teamfähigkeit. Die Fahrt ist verbunden mit einem erlebnispädagogischem Programm, das von entsprechend ausgebildeten Betreuern durchgeführt wird. Das Fahrtenziel ist Flessenow bzw. Schwerin.
  • Bei Studienfahrten steht der Bildungsaspekt im Vordergrund. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung obliegt der Klassenlehrkraft.

 

Übersicht über alle Klassenfahrten, Lateinfahrt, Studienfahrten und Schulpartnerschaften

 

Jahrgang/Klasse Ziel Dauer Kosten pro Schüler
5
(Klassenfahrt)
Schleswig-Holstein
(Sylt)
ca. 5 Tage

max. 250.- €

8
(Klassenfahrt)
Norddeutschland
(Flessenow)
ca. 5 Tage

max. 300.- €

9
(Lateinfahrt)

Trier, Xanten 5 Tage

max. 350.- €

9
(Französischfahrt)

Colmar, Straßburg

5 Tage

max. 400.- €

Q2

Europa 5 - 7 Tage

max. 600.- €

E / 10 England
(Stockport)
ca. 7 Tage

max. 300.- €

E / 10

Polen
(Mikolow)

ca. 7 Tage max. 200.- €

 

Bei der Planung der Schulausflüge sind die von der Schulleitung festgelegten Zeiträume zu berücksichtigen.